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Suizid, Euthanasie und Autonomie.

"Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige. Ich war tot, doch nun lebe ich in alle Ewigkeit, und ich habe die Schlüssel zum Tod und zur Unterwelt. Offb 1,18. "Ich aber bin gewiss, zu schauen die Güte des Herrn im Land der Lebenden. Hoffe auf den Herrn, und sei stark! Hab festen Mut, und hoffe auf den Herrn!" Ps 27, 13f
(1) Eine Verpflichtung, Menschen durch medizinische und psychiatrische Gutachten zum Suizid zu verhelfen, kann es auch für den Arzt nicht geben und würde für viele von ihnen eine ungeheure Zumutung bedeuten. Wer nicht will, dass mit einer gesellschaftlichen Etablierung der Suizidhilfe die Selbsttötung unter dem Deckmantel der Autonomie in absehbarer Zeit zur letzten Anstandspflicht terminal oder psychisch erkrankter Menschen wird, muss für eine liebevolle und sensible Betreuung dieser Menschen eintreten ohne die Option der assistierten Selbsttötung.
(2) Aus christlicher Sicht gilt: Du sollst nicht töten!
- Niemand kann das Leben eines unschuldigen Menschen angreifen, ohne damit der Liebe Gottes zu ihm zu widersprechen und so ein fundamentales unverlierbares und unveräußerliches Recht zu verletzen.
- Jeder Mensch muß sein Leben nach dem Ratschluß Gottes führen. Es ist ihm als ein Gut anvertraut, das schon hier auf Erden Frucht bringen soll, dessen volle und endgültige Vollendung jedoch erst im ewigen Leben zu erwarten ist.
- Der Freitod oder Selbstmord ist daher ebenso wie der Mord nicht zu rechtfertigen; denn ein solches Tun des Menschen bedeutet die Zurückweisung der Oberherrschaft Gottes und seiner liebenden Vorsehung.
(3) Je mehr eine Gesellschaft Euthanasie befürwortet, um so mehr verhindert sie eine bereits begonnene Neuorientierung der Medizin zur ganzheitlichen Sicht und Betreuung des Patienten. Noch keine der Weltreligionen hat bisher die vorsätzliche Tötung von Schwerstkranken oder Sterbenden propagiert. In dieser Hinsicht entpuppt sich Euthanasie als ein "vorzivilisatorischer Rückfall".
(4) Die weitgehend unbegründete Angst, eine technische Apparatemedizin würde gnadenlos das Leben eines Sterbenden verlängeren, lässt viele Menschen glauben, Sterbehilfeorganisationen würden sie gegen eine unsinnige Überbehandlung schützen. Dabei kann jedermann eine Überbehandlung durch eine Patientenverfügung ablehnen. Nach christlicher Lehre erhält auch der Schmerz, zumal in der Sterbestunde, eine besondere Bedeutung im Heilsplan Gottes. Wenn der Tod näher kommt und durch keine Therapie mehr verhindert werden kann, darf man sich im Gewissen entschließen, auf weitere Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache oder schmerzvolle Verlängerung des Lebens bewirken könnten. Dabei dürfen normale pflegerische Massnahmen nicht unterlassen (Basispflege: Essen-Trinken sind keine medizinischen Handlungen, sondern jedem Lebenwesen geschuldet) werden, die man in solchen Fällen einem Kranken schuldet. Zu beachten ist vor allem die "Verhältnismäßigkeit" oder "Unverhältnismäßigkeit" der therapeutischen oder kurativen Mittel im Hinblick auf den Nutzen und die Lebensqualität des Patienten in einer terminalen Lebensphase. Der Patient hat das Recht zu sterben. Er hat aber nicht das Recht, getötet zu werden.
(5) Als Faustregeln sollten gelten: Im Zweifelsfall für das Leben [1]. Das oberste Gebot ist das Wohl des Kranken [2]. Eine Verpflichtung, Menschen durch medizinische und psychiatrische Gutachten zum Suizid zu verhelfen, kann es auch für den Arzt nicht geben und würde für viele von ihnen eine ungeheure Zumutung bedeuten. Wer nicht will, dass mit einer gesellschaftlichen Etablierung der Suizidhilfe die Selbsttötung unter dem Deckmantel der Autonomie in absehbarer Zeit zur letzten Anstandspflicht terminal oder psychisch erkrankter Menschen wird, muss für eine liebevolle und sensible Betreuung dieser Menschen eintreten ohne die Option der assistierten Selbsttötung. Die verhängnisvollen Folgen einer liberalen Rechtssprechung in diesem Bereich treten bereits zu Tage. Sie führen dem nüchternen Beobachter vor Augen, dass eine geregelte Tötung (Euthanasie) bzw. Selbsttötung von Menschen (Suizidhilfe) unter objektiven Entscheidungskriterien und innerhalb bestimmter gesetzlicher Rahmenbedingungen (Sorgfaltspflicht) eine fatale Illusion bleibt. Diese Tatsache wird durch Fakten, welche hierzulande über die gewerbsmässige Suizidhilfe in der Schweiz der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wurden, bestätigt. Obwohl die Todesfälle durch lebensbeendende Massnahmen in den Niederlanden vom Gesetz her der Meldepflicht unterliegen, liegt das Meldedefizit bei 58,2 Prozent. Das heisst, dass jeder zweite Euthansiefall überhaupt nicht gemeldet wird.
(6) Die dafür beschworene Autonomie der Suizidwilligen ist eine höchst zweifelhafte, denn kein Suizidgefährdeter bildet seine Meinung in einem existentiellen und gesellschaftlichen Vakuum, unabhängig von einer offenen oder subtilen Beeinflussung seiner Entscheidung durch das Umfeld. Oft stehen ja hinter der Bitte um Euthanasie oder Suizidhilfe depressive Zustände. Vielleicht erlebt sich der Kranke oder Betagte, wie gesagt, nur noch als Last für die Seinen und für die Gesellschaft, sieht durch mangelnde Zuwendung und Einsamkeit keinen Wert mehr in seinem Dasein. Allein drei von der niederländischen Regierung veranlasste Erhebungen für die Jahre 1990, 1995 und 2001 belegen, dass jährlich nahezu eintausend Patienten ohne ihre Einwilligung getötet werden. Nach den Motiven für diese Praxis befragt, gaben 1996 38 Prozent der Ärzte zu Protokoll: "Die Nächsten konnten es nicht mehr ertragen." Die gesetzliche Freigabe der Suizidhilfe setzt ein falsches Signal und eröffnet neue Möglichkeiten des Missbrauchs. Schon vor 15 Jahren befürworteten 38 % aller Befragten in Deutschland und 25 % unter den regelmässigen Kirchgängern die aktive Tötung psychisch Kranker ohne deren Einwilligung. Ein gesellschaftlich organisierter Selbstmord ist keine Verzweiflungstat wie andere, das Umfeld traumatisierende Suizidfälle, für die jede Hilfe zu spät kam.
(7) Obwohl die Legalisierung der Sterbehilfe (Euthanasie) in den Niederlanden mit restriktiven Regelungen verbunden ist, werden diese in erschreckend vielen Fällen (über 1000 pro Jahr, welche vom Gesundheitsministerium selbst ausgewiesen werden) nicht eingehalten. Das ist der tragische Trend, sobald die Suizidhilfe "in die Zahl geht" und zum "ordentlichen" Weg wird. Ich erinnere auch daran, dass die Vorgeschichte der schockierenden Euthanasiefälle im letzten Jahrhundert um 1900 mit der Frage nach dem "Recht auf Tod" begann, sich nach dem ersten Weltkrieg mit dem "Erlösungstod für Unheilbarkranke" ( das "Mitleidsargument") fortsetzte und schliesslich in bestürzender Weise (auch aufgrund einer schockierenden Kosten-/Nutzenrechnung) zum Einfallstor der Vernichtung sogenannten "unwerten Lebens" wurde.
(8) Uns Christen wird in diesem Kontext sehr schnell religiöser Dogmatismus vorgeworfen. Die christliche Sicht (der Heiligkeit) des Lebens könne nicht normativ sein für eine plurale Gesellschaft. Wir sollten unsere religiösen Überzeugungen trotzdem in die Gesellschaft einbringen, sie aber auch mit allgemein zugänglichen Vernunftargumenten begründen, wie ich das oben getan habe. Die Geschichte zeigt, dass der Wert eines menschlichen Lebens der Einschätzung durch Dritte entzogen bleiben muss, wenn wir nicht definitiv schiefes Gelände betreten wollen. Alles andere hat fatale Folgen.
(9) Die Gefahr einer unsinnigen, medizinischen Überbehandlung und überzogenen leidensverlängernden Therapiemassnahmen scheint mir heutzutage nicht so gross wie jene, die sich durch die Liberalisierung der Euthanasie und Suizidhilfe auftun. Im allgemeinen muss kein Schwerkranker unerträgliche Leiden befürchten. Man kann diese Frage nicht mit Extremfällen klären. Dass man durch Intensivmedizin die eigene Würde verlieren kann, ist meines Erachtens, ein Denkfehler. Dass man auf einer Intensivstation menschenunwürdig behandelt wird, bleibt zunächst einmal eine Unterstellung gegenüber Ärzten und Pflegenden, die ihre Massnahmen ja auch gegenüber den Angehörigen der Patienten zu rechtfertigen haben. Hier geht es den Suizidhilfevereinen mit dem Argument der "Menschenunwürdigkeit" einer solchen Situation nur um die Gängelung der Gefühle für die eigenen Zwecke.
(10) Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas argumentieren, dass ein Recht auf den eigenen Tod als Akt der Selbstbestimmung zur Menschenwürde gehört. Dazu ist zu sagen, dass jede persönliche Tat eine gesellschaftliche Auswirkung hat. Insofern verfügt jemand, der den Weg des assistierten Suizids wählt, um seinen Leiden ein Ende zu bereiten, nicht nur über sich selbst, sondern auch darüber, was in unserer Gesellschaft als wünschenswert und richtig zu gelten hat und was nicht. Man kann nicht eigene und gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen, ohne die Folgen dieser Bedürfnisbefriedigung sehr genau abzuschätzen. Schwerstkranke werden sich konfrontiert sehen mit dem Beispiel jener, die im assistierten Suizid einen persönlichen und gesellschaftlichen Gewinn sahen. Sie werden sich fragen, ob sie ihre aufwendige und konstenintensive Pflege ihrer Mitwelt zumuten dürfen oder wollen. Deshalb erhöht jeder, der sich mit Hilfe von Suizidhilfevereinen umbringt, den Druck auf sie. Es ist eben nicht nur seine Sache, wenn er sich umbringt. Er verfügt damit ein Stück weit auch über die gesellschaftlichen Standards. Man kann nicht eigene und gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen, ohne die Folgen dieser Bedürfnisbefriedigung sehr genau abzuschätzen. Es wäre verhängnisvoll und verwerflich, wenn sich die Gesellschaft durch die Freigabe der Euthanasie und der assistierten Selbsttötung insgeheim selbst einen Dienst täte.
(11) Angesichts der demographischen Situation (Überalterung) und der Kostenintensität medizinischer und pflegerischer Betreuung, ist Vorsicht geboten gegenüber jeder Form der Aufweichung des Tötungsverbotes. Der für manche bedrohlich ansteigende Anteil der Alten in unseren Gesellschaften könnte dazu führen, dass die Existenz dieser Menschen mehr und mehr umstritten erscheint. Genussfähigkeit ("hat nichts mehr vom Leben") und sozialer Nutzen ("kostet viel und verlangt viel") sind höchst gefährliche Kriterien für die Einschätzung der Würde und des Wertes eines Lebens und einer Person. In der Frage der Judenfeindlichkeit zeigt die Gesellschaft aufgrund der jüngsten Geschichte einen vergleichsweise hohen Grad des Gefahrenbewusstseins, während sie in der Euthanasiedebatte jeden Link zur Euthanasiedebatte vor und während des zweiten Weltkrieges vehement als politisch unkorrekt zurückweist.
(12) Wenn man zugesteht, dass ein Mensch sein Leben als definitiv nicht mehr lebenswert einstufen darf, muss man zugleich anerkennen, dass es auch objektiv "lebensunwertes" Leben gibt. Damit kommt man in den Teufels Küche subjektiver Bewertungen und Fehlurteile (eigene und fremde). Damit anerkennt man ein absolutes Verfügungsrecht des Menschen über sein Leben (was immer eine Illusion ist) und endet paradoxerweise damit, dass andere über einem verfügen, wo man es selbst nicht mehr kann (mutmasslicher Wille; in Wirklichkeit oft nach den Wertmasstäben der Dritten und am Ende nach der Kosten-Nutzen-Abgleichung durch die Gesellschaft und Gesundheitssysteme).
- Zuerst wird ein Urteil über den Lebenswert nur dem Betroffenen selbst zugestanden, entweder in Form eines aktuell geäusserten Willens (Patientenverfügung)
- Dann nach seinem mutmasslichen Willen, wo keine eindeutige Willensäusserung vorliegt. Und hier liegt es nahe, auf "allgemeine" oder "rational" begründbare Wertvorstellungen und Standards der Gesellschaft zu rekurrieren, um schliesslich beim letzten Schritt zu enden,
- ein nach allgemeinen Masstäben als nicht mehr lebenswert eingestuftes Leben mit Motiven der Barmherzigkeit (?) vernünftigerweise zu beenden. Hier stellt sich die Frage, ob sich damit nicht auch das Umfeld bzw. die Gesellschaft selbst einen Dienst tut, indem die aufwendige Pflege und Zuwendung damit hinfällig werden. Eine blosse Kosten-Nutzenrechnung wäre hier jedenfalls das definitive Ende von Menschlichkeit.
(13) Die Autonomie des Menschen ist immer begrenzt, durch andere Menschen und nicht zuletzt durch die Bedingungen der Natur. Menschliches Leben ist verdanktes Leben, Gabe Gottes. Es gibt kein Recht auf ein leidfreies Leben. Leiden an abnehmenden Lebenskräften im Alter, an Krankheiten und im Sterben gehören zum Geschöpfsein des Menschen. Leiden sind allerdings so gut wie möglich zu lindern. Wichtig ist der Unterschied zwischen Sterbenlassen ohne Absicht der Herbeiführung oder Beschleunigung des Todes und aktiver Euthanasie als bewusst intendierte Herbeiführung des Todes. Die Gleichsetzung von Menschenwürde und Selbstbestimmung ist falsch. Dann wäre jede Form von Fremdbestimmung "menschenunwürdig". Das dies nicht stimmt zeigt schon allein die Tatsache, dass jedes Kind Menschenwürde hat und wie kein anderes Wesen auf fürsorgliche "Fremdbestimmung" für sein Wachsen und Gedeihen angewiesen ist. Wir kommen nur aus des Teufels Küche, wenn wir den Menschenwürdebegriff ausschliesslich an die Tatsache binden, dass wir es mit einem Wesen zu tun haben, das zur "Spezies Mensch" gehört, egal wie seine sonstigen Qualitäten ausfallen mögen (Schönheit; Intelligenz; leibliche Unvesehrtheit, Gesundheit; Krankheit; Bewusstsein; Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Selbstversorgung etc.).


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