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Die Dinge einmal anders sehen

Zur Nichtzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion
Einer repräsentativen Umfrage zufolge befürworten 70 Prozent aller Briten die Definition der Ehe als «lebenslange exklusive Bindung zwischen Mann und Frau». Rund 68 Prozent der Befragten stimmten laut Medienberichten der Aussage zu, die Ehe sei wichtig für die Gesellschaft und sollte vom Staat gefördert werden. 84 Prozent waren der Ansicht, Kinder hätten die besten Chancen im Leben, wenn ihre Eltern in einer stabilen Beziehung miteinander lebten. Das Meinungsforschungs-institut ComRes hatte für die Erhebung 2004 Erwachsene in Grossbritannien online befragt (KNA 2012).
Die Ehe in der Bibel
Im Alten wie im Neuen Testament wird das Bild der Ehe herangezogen, um das besondere Verhältnis zwischen Gott und seinem Volk, zwischen Christus und seiner Kirche herauszustellen. Wie kein anderes Sakrament ist gerade die Ehe biblisch begründet. Jesus wollte mit seinem Scheidungsverbot die ursprüngliche, durch die Sünde verletzte Schöpfungsordnung wiederherstellen, so dass Mann und Frau in ihrer gegenseitigen Verwiesenheit und Zugewandtheit Abbild Gottes sind und als Ehepaar Partner Gottes, in deren Bund Er als Dritter eingeht und von innen ihren Bund mittträgt. Von daher steht viel auf dem Spiel. Wir müssen in der Pastoral Wege finden, um noch viel mehr dafür zu tun, dass Ehe auch gelingen kann und die Eheleute in einer Krise nicht zu früh die Hoffnung verlieren und sich gegenseitig – ihre Liebe und Ehe – aufgeben. Die Pfarreien selbst sollen Orte sein, die die Ehen als Kirche im Kleinen stützen und fördern. Die Nichtzulassung wiederverheirateter Geschiedener zur hl. Kommunion beschäftigt uns schon lange und löst in vielen Gläubigen Unverständnis und Schmerz aus, ganz besonders bei den direkt Betroffenen. Die damit verbundene Sorge um die wiederverheirateten Geschiedenen, die in einer zweiten, nichtsakramentalen Beziehung leben, welche objektiv ihrem vor Gott abgelegten Eheversprechen widerspricht, bedrückt uns. Dazu ist gleich anzumerken, dass niemand gerecht ist vor Gott, weshalb wir mit Recht vor jeder hl. Kommunion beten: «O Herr, ich bin nicht würdig, dass du eingehst unter mein Dach, aber sprich nur ein Wort, so wird meine Seele gesund.» Das gilt für alle Getauften. Auch fordert uns Jesus auf, mit unserer Last zu Ihm zu kommen. Nun ist aber der Kommunionempfang nicht einfach ein symbolischer Ritus – eine rein psychologische und emotionale Angelegenheit – sondern die Begegnung mit der lebendigen Person des Herrn. Das bedeutet, dass ich auf der Ebene der hl. Kommunion nicht ohne weiteres die Verbindung mit Jesus suchen kann, während ich mich in wichtigen Belangen meines Lebens – wenigstens von aussen betrachtet – nicht an seine Worte halte.

Die Schwierigkeit des Gewissensentscheides
In der Ehe können durch die Tragik, die allen Konflikten anhaftet, nur schwer zu ertragende oder gar unerträgliche Situationen entstehen. Die Trennung vom Partner ist dann für viele der einzige Ausweg. Eine neue Verliebtheit, die sich nicht selten schon in der Zeit des Zusammenlebens mit dem Ehepartner angebahnt hat, schafft schliesslich neue, oft irreversible Verhältnisse. Da nur der HERR jedes Herz von innen her durchschaut und versteht, kann auch nur er der Richter in solchen dramatischen Konflikten sein. Auf der anderen Seite sollten wir uns Seiner Sicht der Ehe stellen. Eine bald über 50 Prozent liegende Scheidungsrate – die grössten Leidtragenden sind die Kinder – kann nicht Seinem Willen entsprechen und ist auch nicht einfach mit der Berufung auf Seine Barmherzigkeit zu rechtfertigen. So sehr Er Barmherzigkeit walten lässt, so wenig verletzt er dabei Wahrheit und Gerechtigkeit. In einem Ehekonflikt suchen erfahrungsgemäss beide Partner in der je eigenen Perspektive Entlastung und neigen dazu, sich selbst als Opfer eines Konfliktes zu sehen. Das ist verständlich. Wie sich die Dinge in Wahrheit verhalten, ist nicht leicht auszumachen. In Eheangelegenheiten sollten jedenfalls die Partner nicht Richter in eigener Sache sein, vor allem auch deshalb nicht, weil eine sakramentale Ehe eine Wirklichkeit vor Gott ist und niemand von uns die Übereinstimmung des eigenen Urteils mit jenem des Herrn behaupten darf. Wir können uns also nicht selbst rechtfertigen, auch wenn wir nach unserem Gewissen leben. Über die Rechtmässigkeit einer zweiten Ehe kann demzufolge nicht das subjektive Gewissen aus der je eigenen Perspektive entscheiden, aber auch nicht ein den Betroffenen nahestehender Priester, der gebeten wird, eine zweite Partnerschaft im Namen der Kirche anzuerkennen oder zu segnen. Die an der Schwelle zum Frühmittelalter sich ändernde Praxis der Ostkirche war ein Abrücken von einer bis zu jenem Zeitpunkt ungebrochenen gemeinsamen Überzeugung der Kirche, die nur unter dem Druck des Kaisers zustande kam, mittlerweile von den Ostkirchen sehr unterschiedlich gehandhabt wird und meines Erachtens in unaufhebbare Widersprüche zur Unauflöslichkeit der Ehe führt, an welcher auch die Ostkirche festzuhalten versucht.
Jesu deutliche Ablehnung der Ehescheidung
«Wenn einer mich liebt, wird er an meinen Worten festhalten.» Nun muss einmal ganz klar festgehalten werden, dass Jesus die Ehescheidung eindeutig ablehnte und sie unserer Hartherzigkeit zuschrieb. «Weil ihr so hartherzig seid, hat euch Moses diese Möglichkeit gegeben.» Jesus sah in der Scheidung einen Widerspruch zum ursprünglichen Willen Gottes über die Ehe. «Im Anfang aber war es nicht so.» Mit seinem «Ich aber sage Euch» stellte er diesen ursprünglichen Gotteswillen so unmissverständlich wieder her, dass sogar seine Jünger resigniert reagierten und ironisch meinten: «Dann ist es besser, nicht zu heiraten!» War Jesus in dieser Frage nun unbarmherzig? In der Möglichkeit des jüdischen Gesetzes, einen Scheidungsbrief auszustellen, um den Partner aus der Ehe zu entlassen, sah Jesus paradoxerweise gerade nicht einen Akt der Barmherzigkeit oder des Verständnisses für die Tragik gescheiterter Liebesbeziehungen, sondern eine durch die Hartherzigkeit der Scheidungswilligen erzwungene Nachgiebigkeit des Gesetzes, die dem Willen Gottes widerspricht. Denn «Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen!» Es ist deshalb nicht richtig, in der Erlaubnis zur Scheidung einfachhin oder ohne weiteres einen Akt der Barmherzigkeit zu sehen, während das Festhalten am Wort des Herrn als eine Form der Unbarmherzigkeit der Kirche hingestellt wird, die sich dabei aber an die Worte des HERRN gebunden fühlt. Wir können auch nicht mit schön klingenden Worten wie z. B. «mit einer zweiten Ehe den Neuanfang wagen» die Worte Jesu und den in ihnen sich zeigenden Willen Gottes ohne weiteres in ihr Gegenteil kehren. Der Versuch, durch kanonische Gerichte die Nichtigkeit eines Eheversprechens aufgrund erwiesener Tatbestände und gerechter, objektiver Kriterien im Nachhinein festzustellen, ist ein ganz anderer Tatbestand. Eine gültig geschlossene Ehe aber kann aufgrund der Worte Jesu weder von einem Gericht noch von den Ehepartnern selbst für nichtig erklärt werden, indem sie sich an einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Beziehung entscheiden, sich nicht mehr länger an ihr vor Gott in die Hände des Partners abgelegtes Treueversprechen – «bis dass der Tod uns scheidet» – zu halten. Denn gläubige Eheleute bilden die Treue des Herrn ab und streben dabei nach der Gleichförmigkeit mit Ihm. Das ist auch der Sinn der hl. Kommunion. Wenn nun wiederverheiratete Geschiedene in der hl. Kommunion die Verbindung mit dem Herrn suchen, stellt sich natürlich die Frage, wie der Widerspruch zu Seinem Wort zu sehen ist, und warum sie sich bei einem so bedeutenden Gebot des Herrn nicht an seine Worte halten? Da die Ehe wie auch der Kommunionempfang öffentlich sind, können die damit verbundenen Fragen nicht einfach in der reinen Privatheit des eigenen Gewissens geregelt werden. Auch gleicht kein Scheidungsdrama dem anderen. Es ist anzuerkennen, dass die Partner und die Kinder dabei grossen Belastungen ausgesetzt sind und sich die Dinge nicht leicht machen. Ich nehme auch gerne an, dass sie dabei mit Gott im Gespräch bleiben und sich nicht einfach von den Gefühlen treiben lassen. Es ist auch festzuhalten, dass die Liebe des Herrn sie zu keinem Zeitpunkt dieser wirklich existentiellen Prüfung allein lässt oder verlassen wird, egal, wie sie entscheiden und diese Herausforderung zu meistern versuchen.
Gerechtigkeit und Barmherzigkeit
Da wir in dieser Welt nicht wissen können, wie Gott jeden einzelnen sieht, können wir uns nur an seinem Wort im Evangelium orientieren. Zu diesem aber stellen Scheidung und Wiederverheiratung ein Widerspruch dar, dem sich jedes Gewissen ehrlich stellen muss. Das ist der Grund, weshalb die Kirche nicht einfach aus Barmherzigkeitsmotiven alle wiederverheirateten Geschiedenen unterschiedslos zur hl. Kommunion ermutigen kann. Das geht auch allein aus Gründen der Gerechtigkeit (z.B. gegenüber dem gegen seinen Willen verlassenen Ehepartner) nicht, die durch diese Form der Barmherzigkeit massiv verletzt würde. Zudem stellt sich an diesem Punkt auch die Frage des Ehebruchs als Form schwerer Sünde. Sie muss hier nicht weiter erörtert werden. Die Nichtzulassung wiederverheirateter Geschiedener zur hl. Kommunion ist eine universalkirchliche Norm: «Diese Norm hat nicht den Charakter einer Strafe oder irgendeiner Diskriminierung der wiederverheirateten Geschiedenen, sie bringt vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den Hinzutritt zur heiligen Kommunion unmöglich macht …» (Schreiben vom 14. September 1994 der Kongregation für die Glaubenslehre). Keinesfalls sind dabei die betroffenen Gläubigen von der Kirche ausgeschlossen. Wir können mit der Berufung auf die barmherzige Praxis Jesu gegenüber den Sündern nicht seine eigenen Weisungen aufheben. In unserem Fall hatte Jesus sogar die nach dem Empfinden unserer Zeit «barmherzigere» Praxis des Moses vor Augen, die er aber trotz seines barmherzigen Umgangs mit den Sündern, explizit abgelehnt hat. Zu Hause noch einmal darüber von den Jüngern befragt, wiederholt er sein Gebot: «Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet» (Mk 10,11-12). Daraus schliesst die Kirche auf die Unauflöslichkeit der Ehe. Wir sollten also mit der Berufung auf die Barmherzigkeit Jesu gegen seine eigene explizite Stellungnahme zu unserer Frage, etwas vorsichtiger sein. Weder die wiederverheirateten Geschiedenen noch die Seelsorgerinnen und Seelsorger können den Widerspruch einer zivilen zweiten Ehe oder eines Konkubinates zum Scheidungsverbot des Herrn und zu seinem Gebot lebenslanger Treue in der Ehe als einer Wirklichkeit vor Gott überzeugend auflösen, ohne die unbestrittene Unauflöslichkeit der Ehe de facto in ihr Gegenteil zu wenden.
Die Bedeutung der universalkirchlichen Regelung
Da die universalkirchliche Regelung der Nichtzulassung wiederverheirateter Geschiedener nur aufgrund der Unaufhebbarkeit dieses offensichtlichen Widerspruchs besteht und nicht auf die Hartherzigkeit der Kirche, sondern auf die Weisung des Herrn zurückgeht, müssen wir sie anders verstehen: 1. Indem wiederverheiratete Geschiedene nicht zur hl. Kommunion gehen, setzen sie ein Zeichen: Sie überlassen das Urteil über ihre objektiv den Weisungen des Herrn widersprechende Ehesituation Gott, ohne dieses Urteil selbst in die Hand zu nehmen, indem sie durch den Kommuniongang ein öffentliches Votum für die Legitimität ihrer zweiten Beziehung abgeben, als ob in ihrem, je besonderen Fall die Worte des Herrn über die Unauflöslichkeit der Ehe keine Gültigkeit besässen. 2. Auf diese Weise trägt ihr Verzicht auf die hl. Kommunion in aller Öffentlichkeit ihrer zum Scheidungsverbot des Herrn widersprüchlich erscheinenden Situation Rechnung, ohne die von Ihm geoffenbarte Wahrheit über die Ehe zu verbiegen und auf sich selbst nicht anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn sie aus Gewissensgründen sich entscheiden, an ihrer zweiten, zivilrechtlichen Ehe oder an ihrer Lebensweise festzuhalten, z. B. zum Wohl der Kinder. Dazu ist zu sagen, dass wir alle viel zu selbstverständlich zur hl. Kommunion gehen. Früher gingen die Gläubigen nicht reihenweise und «durch die Bank» zur hl. Kommunion. Der einzelne, der aus inneren oder objektiven Gründen nicht zur hl. Kommunion schritt, ist nicht aufgefallen. Vielmehr sah man in seiner Zurückhaltung die Ernsthaftigkeit seines Bemühens, mit den Geboten des Herrn übereinzustimmen. Jeder respektierte ihn, falls er beim Kommuniongang in der Kirchenbank sitzen blieb. Niemand erlaubte sich darüber ein negatives Urteil. Jeder von uns sollte sich selbst prüfen, bevor er einfach zur hl. Kommunion geht. Für jede Lebenslage gibt es einen Weg, eine Lösung, die Gott uns «vorschlägt». Davon bin ich überzeugt. Sie können hier nicht ausgeführt werden, weil es in diesem Beitrag um die Klärung der Ausgangslage geht und die Möglichkeiten pastoraler Begleitung von wiederverheirateten Geschiedenen in einem weiteren Schritt ausgelotet und dargestellt werden müssten. Nach meiner Erfahrung im Gespräch mit wiederverheirateten Geschiedenen liegt sie in deren hörenden Herzen bereit. Denn der HERR hilft jedem bei der Klärung seiner Verhältnisse und seiner Beziehung zu IHM. Der hl. Niklaus von Flüe empfing die Kraft zu seinem jahrzehntelangen Wunderfasten allein durch das intensive Mitfeiern der Messe. Nach eigenem Zeugnis kam ihm die für seine gut bezeugte Nahrungslosigkeit notwendige Kraft im Augenblick der hl. Kommunion des Priesters zu, ohne selbst kommuniziert zu haben. Gott, der weiss, «was wir für Gebilde sind», nimmt jeden Menschen an die Hand. Auch die wiederverheirateten Geschiedenen, welche die Nähe zum Herrn suchen, sind kostbar in seinen Augen, Glieder an Seinem Leib, der die Kirche ist. Auch wenn sie nicht zur hl. Kommunion gehen, weil sie auf dem Weg, den sie im Gewissen einschlagen, den Widerspruch zwischen ihrer zweiten Ehe und dem Scheidungsverbot des Herrn in der Öffentlichkeit nicht auflösen können, sind sie von seiner Liebe umfangen. Niemand darf Richter darüber sein, wie ihr Gewissen und ihr Leben in Wahrheit zu Gott stehen. Gott allein weiss es. Auch sollten wir gegenseitig eine innere Solidarität leben, denn keiner von uns ist gerecht vor Gott. Keiner! Kein Mensch schafft es, immer das Richtige zu tun und auf der Höhe seiner Berufung und seiner Möglichkeiten zu leben. Gott wartet geduldig auf uns und ermutigt uns zu jenen Schritten, die uns möglich sind. ER führe uns gemeinsam zum ewigen Leben! Ich schliesse wie immer vorbehaltlich eines besseren Urteils. +Marian Eleganti.

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